Brutto-Netto-Rechner 2026 — Gehaltsrechner für Deutschland
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und sehen Sie sofort, was nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben übrig bleibt — mit Steuerklassen, Beitragsbemessungsgrenzen und Kinderlosenzuschlag.
Ihr Nettogehalt
| Position | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | — | — |
| Solidaritätszuschlag | — | — |
| Kirchensteuer | — | — |
| Krankenversicherung (KV) | — | — |
| Rentenversicherung (RV) | — | — |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | — | — |
| Pflegeversicherung (PV) | — | — |
| Gesamtabzüge | — | — |
Schätzung auf Basis eines vereinfachten Gehaltsmodells 2024/2025 — kein Ersatz für die offizielle Gehaltsabrechnung oder Steuerverwaltungsauskunft.
Monatlich: Brutto vs. Abzüge vs. Netto
So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner
Geben Sie Ihr Bruttojahresgehalt ein und wählen Sie Ihre Steuerklasse. Der Rechner zieht zunächst die Lohnsteuer ab (vereinfachte Progressionszonen des § 32a EStG zwischen 0 % und 45 %), gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Lohnsteuer oberhalb der Freigrenze sowie die optionale Kirchensteuer von 8 % oder 9 %. Danach werden die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung verrechnet: Krankenversicherung 8,15 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung 1,7 % (+0,6 % für Kinderlose ab 23). Die Beitragsbemessungsgrenzen von 5.175 € monatlich (KV/PV) sowie 7.550 € West bzw. 7.150 € Ost (RV/AV) sind bereits berücksichtigt.
Die sieben Abzüge vom Bruttogehalt
Vom Bruttogehalt gehen in Deutschland bis zu sieben Posten ab: die Lohnsteuer als größter Block, der Solidaritätszuschlag (der seit 2021 wegen der Freigrenze nur noch Topverdiener betrifft), die freiwillige Kirchensteuer und vier Sozialversicherungsbeiträge — Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialbeiträge jeweils zur Hälfte; der Arbeitnehmeranteil liegt zusammen bei rund 20 % des Bruttos bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was danach übrig bleibt, ist Ihr disponibles Nettoeinkommen.
Die Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I gilt für ledige Arbeitnehmer, Klasse II für Alleinerziehende mit leicht reduzierter Lohnsteuer. Bei Ehepaaren wählt der höher verdienende Partner typischerweise Klasse III (deutlich weniger Lohnsteuer) und der andere Klasse V (deutlich mehr); verdienen beide ähnlich viel, ist die Kombination IV/IV meist die richtige Wahl. Wichtig: Die Steuerklasse verändert nur die Verteilung der Lohnsteuer übers Jahr — die endgültige Einkommensteuer wird per Jahresausgleich ermittelt, sodass sich bei III/V-Kombinationen Nachzahlungen ergeben können.
Vom Nettogehalt zur Hypothek
Haben Sie Ihr Nettogehalt berechnet und möchten wissen, wie viel Immobilienkredit Sie sich damit leisten können? Deutsche Banken orientieren sich an einer Faustregel von 35–40 % des monatlichen Nettoeinkommens für die Kreditrate. Unser Leitfaden Wie viel Hypothek bei meinem Nettogehalt? zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vom Nettogehalt zur maximalen Kreditrate und zum Kreditrahmen kommen — inklusive Steuerklasse, Eigenkapital und Kaufnebenkosten.
Frequently Asked Questions
Warum weicht der Rechner von meiner Gehaltsabrechnung ab?
Der Rechner nutzt eine vereinfachte Näherung der Einkommensteuerformel: typische Progressionszonen statt der exakten Formel des § 32a EStG, ein pauschaler Werbungskostenabzug von 1.230 € und keine individuellen Freibeträge. Abweichungen von einigen Prozent gegenüber der offiziellen Abrechnung sind daher normal — als Richtwert ist das Ergebnis dennoch gut brauchbar.
Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am günstigsten?
Bei stark unterschiedlichem Einkommen senkt die Kombination III/V die laufende Lohnsteuer deutlich: der höher verdienende Partner wählt Klasse III, der andere Klasse V. Verdienen beide ähnlich viel, ist IV/IV meist passend. Die Steuerklassen ändern nur die monatliche Auszahlung, nicht die endgültige Jahressteuer — durch das Ehegattensplitting kann ansonsten eine Nachzahlung oder Erstattung anfallen.
Wann fällt der Solidaritätszuschlag an?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer und wird nur erhoben, wenn die jährliche Lohnsteuer etwa 18.130 € übersteigt (bei Steuerklasse III ungefähr das Doppelte). Rund 90 % aller Arbeitnehmer zahlen daher keinen Soli mehr; oberhalb der Freigrenze greift zunächst eine Milderungszone, bevor der volle Satz erreicht wird.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026 in Deutschland?
Der Grundfreibetrag schützt das Existenzminimum vor dem Steuerabzug. Bis zu dieser jährlichen Einkommensgrenze fällt keine Lohnsteuer an.
Muss ich auf das Nettogehalt noch einmal Steuern zahlen?
Nein, vom Nettogehalt wurden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben bereits durch den Arbeitgeber direkt abgezogen.